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Regelungen des Bundesfinanzhofes zur Steuerfreiheit von Mitarbeitergeschenken/Mitarbeiterzuwendungen:

Zuwendungen des Arbeitgebers in Form von Bargeld sind grundsätzlich Lohnsteuer- und Sozialabgabenpflichtig. Sachbezüge, wie z.B. Waren und Dienstleistungen, sind dagegen bis zu einer Freigrenze von 44 € monatlich steuerfrei (§ 8 Abs. 2 EStG). Gutscheine an Mitarbeiter mussten bisher einen konkreten Sachbezug aufweisen (z.B. für einen Toaster oder eine Wolldecke, bestimmte Menge Kraftstoff), um steuerfrei eingesetzt zu werden.

NEU: Urteil des Bundesfinanzhofs - Gutscheine gelten als steuerfreier Sachlohn!

Seit 2010 werden durch die Veröffentlichung aktueller BFH-Urteile jedoch auch Gutscheine für Mitarbeiter bis zu einem monatlichen Nennwert von 44 € als Sachbezüge eingestuft. Sie sind daher steuer- und sozialabgabenfrei.

  • Bis zu einem Nennwert von monatlich 44 € gelten Gutscheine für Mitarbeiter somit als steuerfreier Sachlohn.
  • Angestellte effektiv und regelmäßig zu belohnen und motivieren ist dank der Urteile des BFH einfacher und bis zur Freigrenze von 44 € monatlich ohne steuerrechtlichen Aufwand möglich.

Bezüglich dieser Thematik lagen dem Bundesfinanzhof (BFH) verschiedenste Streitfälle vor. So hatte beispielsweise ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das Recht eingeräumt, bei einer bestimmten Tankstelle auf Firmenkosten bis zu einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken. Oder ein Arbeitnehmer bekam anlässlich seines Geburtstages einen 30 € Einkaufsgutschein für eine große Einzelhandelskette geschenkt.
Die zuständigen Finanzämter und -gerichte gingen auf Grundlage von Verwaltungserlässen in diesen Fällen von Barlohn aus. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch gegen diese Annahme. Über die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Gutscheinzuwendungen an Angestellte wurde entschieden: „Laut dem Einkommenssteuergesetz handelt es sich bei einer Höhe von monatlich 44 € Gutschein-Nennwert um steuerfreien Sachlohn.“





Entsprechend diesen Urteilen ist es nun einfacher für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Zuwendungen zu gewähren.


BONAGO hat speziell auf diese Thematik abgestimmte Mitarbeiterprodukte entwickelt und bietet ein abgerundetes Konzept zur effektiven und steuerfreien Mitarbeitermotivation, welches speziell an die Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer angepasst ist. Mit der MitarbeiterCARD, dem MitarbeiterBON und dem AzubiBON können die Mitarbeiter steuerfrei und abwechslungsreich incentiviert werden. Die Produkte können im Design des Arbeitgebers gestaltet werden. Die optionale Einlösewebseite bietet Möglichkeiten für die Platzierung von Unternehmens- und Produkt- informationen.

Unsere Mitarbeiterprodukte:

Die MitarbeiterCARD

Die steuerfreie Möglichkeit,
Anreize zu schaffen.

Der MitarbeiterBON

Die steuerfreie,
einmalige Belohnung.

Der AzubiBON

Die spezielle Belohnung
für Auszubildende.