AzubiBON – Mitarbeitergutschein für Auszubildende
Eine einmalige Belohnung für besondere Leistungen
Individuell und gezielt: Der AzubiBON ist einfach perfekt, wenn es darum geht, Auszubildende für gute Prüfungsleistungen in der Berufsschule oder besonderes Engagement im Betrieb zu belohnen. So erfüllt der Mitarbeitergutschein große und außergewöhnliche Wünsche, die den Rahmen des Azubi-Gehaltes überschreiten
würden. Sie schonen Ihre Personalkosten und steigern gleichzeitig die Mitarbeitermotivation von aussichtreichen Talenten mit einem innovativen Mitarbeitergutschein. Dieser Einkaufsgutschein bindet den beschenkten Mitarbeiter emotional an seinen Arbeitgeber und sorgt somit für eine langfristige Mitarbeiterbindung.
Die zentralen BON-Merkmale:
- Einkaufsgutschein mit Urkundencharakter (Gutscheinwert frei wählbar)
- Universell einsetzbar bei über 200 Premium-Partnern
- Steuerbefreiter Sachbezug bis zu 44 EUR pro Monat
- Komplett individualisierbar auf das Corporate Design des Arbeitgebers
- Individueller, persönlicher Danksagungstext
- Direkt online, mobil oder telefonisch einlösbar
Vorteile für Ihre Azubis:
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Unser Experten-Tipp für Sie
Wichtige Fragen und Antworten zum AzubiBON
- Inwiefern tangieren Geschenke bzw. Aufmerksamkeiten die 44-€-Sachbezugsregelung?
Geschenke bis zu einem Wert von 60 EUR gelten als Aufmerksamkeit und zählen somit nicht zum Arbeitslohn, wenn sie anlässlich eines persönlichen Ereignisses (z. B. Jubiläum) zugewendet werden. Weihnachten zählt hier nicht als besonderes persönliches Ereignis.
- Kann ich den AzubiBON durch die Gesetzesänderung auch weiterhin für den Sachbezug meiner Mitarbeiter einsetzen?
Ja, die neue Fassung des § 8 Abs. 2 EStG nimmt Gutscheine explizit von der Bewertung als „Einnahme in Geld“ aus und lässt sie damit ausdrücklich für den Sachbezug zu. Mit Sachbezugsgutscheinen wie der AzubiBON können ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden. Weitere Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Bezahlung, Überweisungen via PayPal, Bargeldabhebungen, Erwerb von Devisen) sind naturgemäß ausgeschlossen.
- Ist der AzubiBON ein Gutschein?
Ja, bei allen Sachbezugsprodukten wie bspw. dem „AzubiBON“, dem „MitarbeiterBON“ oder auch dem „ShoppingBON“, handelt es sich ausschließlich um Gutscheine, mit denen auch nur Waren oder Dienstleistungen bezogen werden können. Naturgemäß sind finanzielle Transaktionen (z.B. Barabhebung, Überweisung, Erwerb von Devisen) ausgeschlossen und ein Gutschein verfügt auch über keine IBAN. Zusätzlich wird vertraglich sichergestellt, dass kein Umtausch von Gutscheinen gegen Geld erfolgen kann.
- Kann das Gutscheinguthaben des AzubiBONs ausgezahlt werden?
Nein, eine Auszahlung oder andere Verwendungen (z.B. Bezahlfunktionen, Bargeldabhebungen o.ä.) sind mit den Sachbezugsgutscheinen von BONAGO grundsätzlich nicht möglich.