JubiläumsCARD – Gutscheinkarte zum Mitarbeiterjubiläum
Langjährige erfolgreiche Firmenzugehörigkeit belohnen
Ein leistungsstarker Angestellter feiert ein besonderes Mitarbeiterjubiläum oder das Jubiläum Ihres Unternehmens steht vor der Tür? Dann belohnen Sie den Einsatz und die langjährige Treue Ihrer Mitarbeiter mit der JubiläumsCARD. Denn jeder einzelne Mitarbeiter trägt seinen Teil zum Unternehmenserfolg bei. Bedanken Sie sich bei Ihren Mitarbeitern, für jahrelange Treue und zeigen Sie Ihnen Ihre Wertschätzung in Form einer Prämie.
Die wiederaufladbare Gutscheinkarte dient gleichzeitig als Geschenk zum Mitarbeiterjubiläum und ist das ideale Instrument, um loyale Angestellte zu motivieren und auch weiterhin an Ihr Unternehmen zu binden. Bei einem persönlichen Anlass bleibt das Geschenk bis zu einem Wert von 60 EUR für Sie steuerfrei. Bei der Verwendung der JubiläumsCARD für die Belohnung an Firmenjubiläen, können Sie für jeden Mitarbeiter bis zu 44 EUR monatlich steuerfrei aufladen. Die Auszahlung von größeren Beträgen ist natürlich auch möglich. Wenn Sie beispielsweise einen Betrag von 440 EUR aufladen möchten, empfiehlt sich eine Aufsplittung auf 10 Monate, damit der Übertrag nicht versteuert werden muss.
Die zentralen CARD-Merkmale:
- Wiederaufladbare Gutscheinkarte
- Wert und Zeitpunkt der Aufladung frei wählbar
- Guthaben universell einsetzbar bei über 200 Premium-Partnern
- Bequem online oder telefonisch einlösbar
- Karte und Einlöse-Portal individualisierbar auf das Corporate Design des Unternehmens
Vorteile für Ihre Mitarbeiter:
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Wichtige Fragen und Antworten zur JubiläumsCARD
- Kann ich die JubiläumsCARD durch die Gesetzesänderung auch weiterhin für den Sachbezug meiner Mitarbeiter einsetzen?
Ja, die neue Fassung des § 8 Abs. 2 EStG nimmt Gutscheine explizit von der Bewertung als „Einnahme in Geld“ aus und lässt sie damit ausdrücklich für den Sachbezug zu. Mit Sachbezugsgutscheinen wie der JubiläumsCARD können ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden. Weitere Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Bezahlung, Überweisungen via PayPal, Bargeldabhebungen, Erwerb von Devisen) sind naturgemäß ausgeschlossen.
- Ist die JubiläumsCARD ein Gutschein?
Ja, bei allen Sachbezugsprodukten wie bspw. der „JubiläumsCARD“, dem „MitarbeiterBON“ oder auch dem „ShoppingBON“, handelt es sich ausschließlich um Gutscheine, mit denen auch nur Waren oder Dienstleistungen bezogen werden können. Naturgemäß sind finanzielle Transaktionen (z.B. Barabhebung, Überweisung, Erwerb von Devisen) ausgeschlossen und ein Gutschein verfügt auch über keine IBAN. Zusätzlich wird vertraglich sichergestellt, dass kein Umtausch von Gutscheinen gegen Geld erfolgen kann.
- Kann das Gutscheinguthaben der JubiläumsCARD ausgezahlt werden?
Nein, eine Auszahlung oder andere Verwendungen (z.B. Bezahlfunktionen, Bargeldabhebungen o.ä.) sind mit den Sachbezugsgutscheinen von BONAGO grundsätzlich nicht möglich.