Prämien für Mitarbeiter: Alles Wissenswerte

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Prämien für Mitarbeiter: Alles Wissenswerte

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Prämien stiften nach allgemeiner Definition einen besonderen Mehrwert, der belohnend, fördernd oder motivierend wirken soll. Beispielsweise wenn eine bestimmte Situation, ein Anlass oder ein Ereignis eintritt oder wenn ein vordefiniertes Erfolgsziel erreicht oder gar überschritten wird. Im Personalwesen werden Prämien für Mitarbeiter wahlweise als finanzielle Anreize oder als Sachleistungen mit dem Ziel eingesetzt, um damit unternehmerischen Erfolg zu sichern. Sie erfolgen entweder als einmalige Sonderleistung, als regelmäßige Zusatzleistung zum Gehalt oder Lohn innerhalb eines betrieblich etablierten Bonussystems.

Mit Incentives wie Prämien, Boni und Corporate Benefits möchten Arbeitgeber einerseits an einem hart umkämpften Arbeitsmarkt qualifizierte Mitarbeiter finden und binden. Denn besonders die gesuchten Nachwuchstalente haben heute vielerlei Optionen. Für sie ist die langfristige Bindung an ein bestimmtes Unternehmen, eine Aufgabe oder „den einen“ Karriereweg nicht unbedingt erstrebenswert. Deshalb möchten die Unternehmen Bewerbern und Kandidaten einen Mehrwert bieten, den der Wettbewerb in der Branche so nicht bereithält.

Andererseits können sie auch Mitarbeiter gezielt zu besseren Leistungen motivieren. Mit passenden und sinnvollen Prämien können die Arbeitgeber erbrachte Leistungen und beständiges Engagement besonders individuell und merkfähig anerkennen. Mitarbeiter, die derart wertgeschätzt werden, leisten auch gern mehr und engagieren sich stärker. Sie fehlen seltener und sind auch weniger bereit, auf Abwerbungsversuche einzugehen. Außerdem sind sie loyaler und tragen mit ihrer Einstellung zu einem positiven Betriebsklima bei. Ein Bonuszahlung, unabhängig von der Höhe, kann z.B. die Vergütung für eine erreichte Leistung in einem bestimmten Zeitraum sein. Zusätzliche Urlaubstage, Sachzuwendungen, Zuschüsse oder  Sonderzahlungen sind mögliche Formen eines Bonus. Diese Bonuszahlungen können außerdem mithilfe eines Bonussystems gesteuert und ausgezahlt werden. Je nach Bonus für einen Angestellten fallen unterschiedliche Steuern an.

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Bewährte Beispiele für Mitarbeiterprämien

Für ein Unternehmen kann es durchaus erfolgsentscheidend sein, ob es zum richtigen Zeitpunkt passende Anreizsysteme bereithält. Recruiting, Personalentwicklung, vertriebliche Performance, Ideen- und Qualitätsmanagement oder auch Organisationsentwicklung: Für jeden Anlass lassen sich passende Prämienmodelle implementieren. Es gibt viele Möglichkeiten für Mitarbeiterprämien. Oftmals wird noch immer auf Sachprämien oder zusätzliche Zahlungen (Geldprämien) zum Arbeitslohn zurückgegriffen.  Dabei gibt es mittlerweile bessere Alternativen, die Motivation der Belegschaft hochzuhalten. Wertschätzung über ein Lob wird trotz Prämien für eine hohe Mitarbeitermotivation immer wichtig bleiben.

Die Installation eines fixen betrieblichen Belohnungssystems oder Bonussystems kann darüber hinaus Arbeitnehmern auf allen Ebenen im Unternehmen Orientierung geben und bestmögliche Transparenz gewährleisten. Was wird wann belohnt? Wie wird belohnt? Wie profitiert jeder Einzelne vom Bonussystem? Das überzeugt nicht zuletzt auch den Betriebsrat, der bei der Ausgestaltung von Prämiensystemen für Mitarbeiter ein Mitspracherecht hat. Ein System mit definierten Stufen und regelmäßigen Abläufen reduziert zudem auch die Mehraufwände für die Personalabteilung in der Verwaltung und Abwicklung deutlich.

Neben dem unternehmerischen Erfolg stärkt die Zuwendung von Prämien und Bonuszahlungen auch die Arbeitgebermarke, denn zufriedene und motivierte Mitarbeiter berichten gern über eine für sie erlebbar attraktive Unternehmenskultur und tragen so zur positiven Außenwahrnehmung des Unternehmens bei. Das gilt jedoch nicht nur für langjährige Mitarbeiter, denn auch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter können mit Prämienzahlungen Vorteile für beide Seiten erzielen, wenn sie sich als erfolgreiche Recruiter oder Netzwerker für ihren ehemaligen Arbeitgeber einsetzen.

Die Auszahlung der Prämien an Mitarbeiter  können beispielsweise in Form von Guthaben-Karten oder Gutscheinen gehandhabt werden. Die Beschenkten verbinden damit sehr persönliche Wünsche und Ziele die bei unterschiedlichsten Einlösepartnern realisieren werden können. Eine lang ersehnte Reise, neue Gartenmöbel, topaktuelle Mode oder auch die Tankfüllung extra – es gibt vieles, was das Mitarbeiter-Herz begehrt. Die Einlösung der Prämie kann dann wahlweise online, telefonisch, per Fax oder auch vor Ort im Geschäft erfolgen. Auf Wunsch können Gutscheinwerte kumuliert werden. Mit der Zeit steigen jedoch auch die Kosten, obwohl das Gehalt nicht höher ist. Die steuerfreie Prämie, die oft durch die Ausgabe von Gutscheinen erfolgt, ermöglicht es, den Wert auf mehrere Einkäufe aufzuteilen und schafft so zusätzlichen Freiraum für die Verwirklichung von Wünschen.

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Steuerfreie Vorteile bei Mitarbeiter-Prämien statt Bonuszahlungen

Während Zuwendungen des Arbeitgebers in Form von Bargeld grundsätzlich der Steuer- und Abgabenpflicht unterliegen, bleiben Prämien in Form von Sachbezügen nach § 8, 2 EStG bis zu einer Freigrenze von 44 EUR (der steuerfreie Sachbezug wurde am 01.01.2022 auf 50 Euro pro Monat erhöht) monatlich lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.

Mit Anreizsystemen auf der Basis von Gutscheinen profitieren Unternehmen gleich zweifach: Sie können sowohl ihre Lohnnebenkosten wirkungsvoll senken als auch ihre Mitarbeiter belohnen – mit ganz nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen realisierbaren Prämien. Der Staat erkennt an, dass den Gutscheinen zwar ein „Geldwert“ zugeschrieben ist, dieser aber direkt wieder in eine „Sachleistung“ umgewandelt wird. Ein monetärer Ausgleich ist entsprechend nicht möglich.

Die direkte Prämienzahlung als Anerkennung für herausragende Leistungen ist teuer für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, da sie als Einmalzahlung betrachtet wird und somit vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Das führt dazu, dass nur ein Teil der Prämie tatsächlich als Zahlung beim Mitarbeiter ankommt.

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Gesundheitsprämien: Benefits für beständige Mitarbeiter

Eine topaktuelle Form der Zuwendung sind Gesundheitsprämien als Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement. So können zum Beispiel diejenigen Mitarbeiter extra belohnt werden, die gesund bleiben möchten, indem sie sportlich aktiv sind, mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, nicht rauchen und sich bewusst ernähren. Alternativ können Prämien auch in entsprechende Fortbildungsangebote und Trainings umgewandelt werden. Mitarbeiter, die sich das Rauchen abgewöhnen möchten, erhalten eine Prämie für die erfolgreiche Entwöhnung. Und wer ein ganzes Jahr lang nicht krank wurde und keine Fehlzeiten aufweist, erhält ebenfalls eine Extra-Zuwendung.

Als „Erholungsbeihilfe“ nach § 40, 2, 3 EStG können Mitarbeiterprämien zudem so rechtskonform gestaltet sein, dass sie sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuergünstig wirken. Die Erholungsbeihilfe basiert auf § 40 Abs.2 S.2 EStG und bietet dem Arbeitgeber eine steueroptimierte Möglichkeit, Mitarbeiter im Rahmen von Erholungszeiten (Urlaub, Erholung, Freizeit) finanziell zu unterstützen.

Die pauschale Lohnsteuer beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (je nach Bundesland zwischen 4 und 7 %). Der Arbeitnehmer erhält brutto für netto.

Den Betrag für diese Zuwendung hat der Gesetzgeber auf max. 156 EUR pro Mitarbeiter im Kalenderjahr festgelegt. Eine Besonderheit, im Gegensatz zu vielen anderen steueroptimierten Arbeitgeberleistungen, ist die Erweiterbarkeit der Zuwendung auf die Familienmitglieder. Für den Partner sind zusätzlich bis zu 104 EUR möglich und je Kind kommen bis zu 52 EUR hinzu. Das heißt, eine vierköpfige Familie kann einen Urlaubszuschuss von bis zu 364 EUR netto erhalten.

Der Gesetzgeber hat aber auch eine Dokumentationspflicht in der gesetzlichen Regelung vorgegeben, so dass der Arbeitgeber im Zweifel nachweisen muss, dass der Betrag auch wirklich nur für Leistungen rund um Urlaub, Erholung und Freizeit eingesetzt wurde.

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Prämien für die erfolgreiche Mitarbeiterwerbung

Prämien und Prämiensysteme können nicht nur im externen Recruiting einen wirkungsvollen Anreiz zur Mitarbeitergewinnung stiften und Arbeitnehmer nachhaltig an ihr Unternehmen binden. Intern können sie zudem Grundlage einer „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“-Kampagne sein. Wird diese zudem noch gestaffelt incentiviert, haben alle Mitarbeiter im Unternehmen die Chance, im Rahmen ihrer Möglichkeiten oder ihres persönlichen Netzwerkes für offene Positionen bei ihrem Arbeitgeber zu werben.

So kann es beispielsweise schon kleinere Incentives für den Kontakt zu einem Kandidaten und für Hinweise in den sozialen Netzwerken geben. Für ein erfolgtes Bewerbungsgespräch, die tatsächliche Einstellung sowie die Übernahme nach der Probezeit gibt es zusätzliche Prämien. Die Mitarbeiterkampagne ermöglicht Personalentscheidern, eine Fülle von frischen Impulsen für ihr Recruiting zu nutzen, um empfehlenswerte Mitarbeiter zu finden. Ihr Plus: Loyale und zufriedene Mitarbeiter sprechen besonders authentisch und überzeugend für ihren Arbeitgeber. Mit einem Anschreiben zur jeweils ausgegebenen Prämie findet ihr Dankeschön für dieses freiwillige Engagement eine besonders persönliche Note.

Weiterführende Inhalte: Lösung Mitarbeiter Prämien für die Praxis

Mit der Einführung der MitarbeiterCARD eröffnen Sie sich und Ihren Mitarbeitern eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Als wiederaufladbare Gutscheinkarte im individuellen Firmendesign ist die Lösung sowohl eine perfekte Ergänzung Ihrer Prämien Strategie nach innen und außen, als auch ein Differenzierungsmerkmal im Kampf um neue Talente.

Hier gehts zur MitarbeiterCARD

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Prämien für Mitarbeiter

Was ist ein Bonussystem und wie kann es die Mitarbeitermotivation steigern?

Wie kann man ein Bonussystem in der Praxis umsetzen?

Welche Vorteile bieten Sachbezüge im Gegensatz zu Prämienzahlungen?

Was sind die steuerlichen Auswirkungen von Prämienzahlungen und Sonderzahlungen?

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Prämien für Mitarbeiter

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AutorIn:

Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.