Corona Maßnahmen in der Arbeitswelt: Alles Wissenswerte

Inhalt:

Corona Maßnahmen in der Arbeitswelt: Alles Wissenswerte

Inhaltsverzeichnis

Klicken Sie auf einen der Punkte, um direkt zu dem
entsprechenden Abschnitt zu springen.

„Bitte ziehen Sie alle mit. Tun Sie jetzt das, was richtig ist für unser Land. Zeigen Sie Vernunft und Herz.“ Mit diesen Worten appellierte die Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits am 22.03.2020 an die Gesellschaft. Der örtliche Ursprung der Corona-Pandemie liegt in der Millionenmetropole Wuhan, China. Auf dem Nassmarkt wurden sowohl Meeresfrüchte und Fische, als auch Wildtiere wie Waschbären, Schlangen oder Fledermäuse angeboten. Letzteres steht als Zwischenwirt für die Krankheit im Verdacht. Das Sars-CoV-2 gehört zur Gruppe der Coronaviren und wurde zum ersten Mal Ende Dezember 2019 entdeckt. Das Virus hat sich nach kürzester Zeit durch Tröpfcheninfektion auf der ganzen Welt ausgebreitet und die dabei hervorgerufene Erkrankung lautet „Coronavirus Disease 2019“ (Covid-19). Im Februar 2020 trat das Virus erstmals in Europa auf. Die Krankheitsverläufe variieren sehr stark: Es kann von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen kommen und teilweise zum Tod führen. Die häufigsten Symptome sind Fieber über 38° C, Schnupfen, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals. Es kann auch zu Lungenentzündungen mit Kurzatmigkeit und Luftnot kommen, deshalb sollten Sie direkt Ihren Arzt verständigen, sobald Sie das Gefühl haben, schwerer atmen zu können. Besonders gefährdet sind dabei ältere Menschen ab dem Alter von 50 Jahren oder Menschen mit Vorerkrankungen.

Unternehmen sind ebenfalls von Corona betroffen

Corona Virus GrafikDie COVID-19 Krise ist für alle Unternehmen ein Thema, denn sie führt zu Ausgangsbeschränkungen und einer starken wirtschaftlichen Verwerfung. Ganze Wirtschaftszweige standen vor einer temporären Schließung. Diese Maßnahmen beeinträchtigen bereits viele Unternehmen und auch in Zukunft ist mit weiteren Umsatzeinbußen zu rechnen. Aus Angst vor einer weiteren Infektionswelle gelten überall Hygienevorschriften (regelmäßiges Händewaschen sowie die Maskenpflicht) und Abstandsregelungen. Viele Mitarbeiter bleiben weiterhin im Home-Office, obwohl sie lieber zurück an ihren Arbeitsplatz wollen. Sowohl auf Arbeitergeber- als auch auf Arbeitnehmerseite herrscht Unklarheit in Bezug auf den Infektionsstand einiger Mitarbeiter, deshalb werden im Folgendem zwei wichtige Testverfahren vorgestellt.

 

 

Akut-Analyse

Die Akut-Analyse ist ein zuverlässiges Analyseverfahren mit fortschrittlicher PCR-Technologie („polymerase chain reaction“, zu Deutsch „Polymerase-Kettenreaktion“), bei dem das Probematerial aus dem Rachen mit einer Spezifität von 100% (Wahrscheinlichkeit, dass Gesunde richtig diagnostiziert werden) und einer Sensivität von 100% (gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass Infizierte auch als solche erkannt werden) auf Viren untersucht wird. Der Test wird mithilfe eines Rachenabstrichs, welcher laut Medizinabgabeverordnung nur von einem Arzt entnommen werden darf, zum Nachweis einer Infektion durchgeführt. Man erhält das Ergbenis im besten Fall nach 12-24 Stunden geschützt per E-Mail. Sofern in einer Probe keine Viruspartikel nachgewiesen werden konnten, ist davon auszugehen, dass sich die Testperson nicht mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Um eine künftige Ansteckung zu vermeiden, ist es angebracht die allgemein empfohlenen Regeln zur Hygiene und zur Vermeidung von sozialen Kontakten zu befolgen.

 

Wann sollte man eine Akut-Analyse machen?

Rachenabstrich an Frau

Es ist sinnvoll einen Test zu machen, um zu sehen, ob Sie aktuell von der Krankheit betroffen sind. Außerdem sollte ein Test durchgeführt werden, sofern Sie kürzlich in einem Risikogebiet waren oder aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz

kommen. Dies ist eine vorbeugende Maßnahme, damit keine unbemerkte Infektion in den Betrieb gelangen kann. Falls Sie sich krank fühlen oder Symptome wie starkes Fieber, trockenen Husten, Müdigkeit oder Atembeschwerden verspüren, sollten Sie dringend einen Arzt aufsuchen. Ebenfalls benötigen Sie für einige Reiseantritte eine negative Corona Test Bescheinigung.

 

Antikörper-Test

Vom Einsatz sogenannter Antikörper-Schnelltests wird abgeraten, da die Verlässlichkeit noch nicht ausreichend belegt ist. Der Antikörper-Labortest ist dagegen ein zuverlässiges Testverfahren, welches Klarheit darüber bringt, ob jemand Antikörper gegen das Corona-Virus gebildet hat. Die fortschrittliche „Enzyme-linked Immunosorbent Assay“-Technologie (ELISA) hat eine sehr hohe Sensitivität von bis zu 99% und zeigt nur dann ein positives Ergebnis, wenn im Blut tatsächlich Antikörper gegen das Coronavirus vorhanden sind. Die Testdurchführung in Form einer Blutprobe wird an einem zertifizierten Genlabor durchgeführt. Für die Durchführung des Antikörper-Tests sollten Sie ein geeignetes Labor auswählen und Merkmale wie Zertifizierung, Ringversuche und Qualitätssicherungssysteme mit internationalem Standard bei der Auswahl beachten. Im optimalen Fall bekommen Sie bereits innerhalb von 12-24 Stunden nach Eintreffen der Probe die Testergebnisse.

 

Wann sollte ich einen Antikörper-Test machen?

Der Corona-Antikörper-Test zeigt auf, ob bereits Antikörper gegen das Corona-Virus gebildet wurden. Es ist sinnvoll einen Test durchzuführen, wenn man vor längerer Zeit in einem Risikogebiet war oder sich an eine Erkrankung von vor ca. 3-4 Wochen oder länger erinnert. Der Test soll Aufschluss bringen, ob die getesteten Personen Antikörper haben und somit keine Akut-Analyse benötigen.

 

Corona Prämie

Zur Abmilderung einer zusätzlichen Belastung können Arbeitgeber Beihilfen oder Sachleistungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1500€ im Jahr 2020 und 2021 steuer- und sozialversicherungsfrei nach §3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) auszahlen. Dies gilt für Sonderleistungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021. Die Voraussetzungen dabei sind, dass die Unterstützung zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet wird. Darunter fallen auch Zinszuschüsse und Zinsvorteile bei einem Darlehen, welches zur Beseitigung von Folgen der durch die Corona-Krise entstandenen Auswirkungen aufgenommen wurden. Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Die Steuer- und Beitragsfreiheit soll die besondere und unverzichtbare Leistung der Arbeitnehmer in der Corona-Krise anerkennen. Besonders am Anfang der Pandemie standen viele Mitarbeiter vor großen Herausforderungen. Viele Arbeitnehmer wurden in Kurzarbeit geschickt oder mussten mit Einkommenseinbußen rechnen. Andere hatten mit einer zusätzlichen Belastung durch Mehrarbeit zu kämpfen. Zusätzlich zu den beruflichen Tätigkeiten mussten einige Eltern noch die Kinderbetreuung übernehmen, da viele Kitas, Kindergärten und Schulen aufgrund der Corona-Pandemie teilweise schließen mussten. All diese Aspekte führen zu Überlastungen von Arbeitnehmern, woraufhin das übliche Arbeitspensum nicht erfüllt werden kann. Individuelle Sachleistungen als Dankeschön für das besondere Engagement steigern die Motivation, das Durchhaltevermögen und führen zur Erholung der Mitarbeiter. Infolgedessen können die Arbeitnehmer die Arbeit wieder produktiver angehen. Das Gesetz gilt für Beschäftige aller Branchen und soll nicht nur für die systemrelevanten Berufe gelten.

 

Best Practice – Hermes Fulfilment

Sie bearbeiten Unmengen an Pakete pro Tag, prüfen die vom Endverbraucher zurückgeschickte Ware auf Gebrauchsspuren, bringen die bis zu 40 Millionen Artikel (pro Jahr) bei Bedarf zur Reinigung und verpacken sie anschließend neu. Im Retourenbetrieb von Hermes Fulfilment (in Hamburg-Bramfeldentscheidend) arbeiten die Mitarbeiter auch während der Corona-Krise auf Hochtouren und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Es wird für eine schnelle Einlagerung der zurückgeschickten Ware aus mehreren Bereichen wie Bekleidung, Schmuck, Schuhe und Elektrogeräte gesorgt, damit diese wieder schnell verkauft werden können. Als Dank und Anerkennung erhält jeder Mitarbeiter eine Prämie von bis zu 500€, die abhängig von der Stundenzahl ist. Dr. Georg Rau (Vorsitzender der Geschäftsführung) äußerte sich folgenderweise zu dem Thema: „Trotz der Corona-Krise sind die Kollegen Tag für Tag vor Ort im Einsatz, um das Retourenmanagement sicherzustellen. Dieses herausragende Engagement in einer so schwierigen Zeit verdient unser aller Dank und Respekt.

Fallstudien, aktuelle Artikel und vieles mehr:

Das könnte Sie noch interessieren





AutorIn:

Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.