Gutscheine als Alternative zur Weihnachtsfeier

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Gutscheine als Alternative zur Weihnachtsfeier

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Ideen zur Weihnachtszeit

Die besinnlichste Zeit des Jahres ist für viele Unternehmen auch die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Eine Weihnachtsfeier bedarf viel zusätzlichen Organisations- und Zeitaufwand und sprengt oftmals das Budget. Eine Alternative zur Weihnachtsfeier sind Gutscheine. Sie sind aufgrund steuerlicher Begünstigungen erschwinglich und bereiten Ihren Mitarbeitern aufgrund ihre individuellen Nutzbarkeit viel Freude. Einige Beispiele haben wir für Sie im Folgenden aufgeführt.

Der Sachbezug

Falls Sie den Sachbezug noch nicht monatlich ausbezahlen, können Sie Ihren Mitarbeitern auch hiermit eine Freude machen. Sachgeschenke, wozu auch der Sachbezug gehört, die einen Wert von 50€ nicht überschreiten, können steuerfrei gewährt werden.

 

Gutscheine als Weihnachtsgeschenk

Als Alternative zur klassischen Weihnachtsfeier können Sie Ihren Mitarbeitern eine Online-Weihnachtsfeier ermöglichen. Veranstalten Sie Weihnachtsfeiern in kleinen Gruppen via Zoom oder Teams und verschenken Sie steuerfreie Gutscheine an Ihre Mitarbeiter.

Weihnachtsfeiern können mit bis zu 110€ pro Mitarbeiter steuerfrei begünstigt werden. Da eine Online-Weihnachtsfeier dieses Budget nicht benötigt, können Sie bis zu 60€ davon steuerfrei nutzen, um Ihren Mitarbeitern ein Geschenk zu überreichen. Hierbei eignen sich personalisierte Mitarbeitergutscheine, die den Betrag von 60€ nicht überschreiten und jedem Mitarbeiter zugesendet werden können. Sie weisen nicht nur einen entsprechend hohen Erinnerungsfaktor auf, sondern sind zudem auch individuell gestaltbare Lösungen. Gutscheine wie der Universalgutschein für über 250 Partner, Hotelvoucher oder ein Tankgutschein sind nur einige Beispiele für eine Vielzahl unterschiedlicher Gutschein-Möglichkeiten.

 


Unsere Empfehlung: Jede Firma kann sich vor Einsatz der Lösung zusätzlich absichern, indem eine sog. Anrufungsauskunft bei dem für die Firma zuständigen Finanzamt veranlasst wird. Im Rahmen dieser wird geprüft, inwieweit die BONAGO Lösung im speziellen Kontext des jeweiligen Unternehmens die Voraussetzungen des Sachbezugs erfüllt. Die von uns bereitgestellten Inhalte und Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung von BONAGO ausgeschlossen.

 

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AutorIn:

Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.

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