Mit dem Jobticket Steuern sparen:
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Mit dem Jobticket Steuern sparen:
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Das Firmenticket als Pluspunkt bei der Mitarbeiterbindung

Für einen guten Job in einem attraktiven Unternehmen nehmen Arbeitnehmer heute sehr gern in Kauf, dass sie mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) oft längere Strecken zur Arbeitsstätte anreisen. Das ist auf jeden Fall besser, als jeden Morgen und Abend mit dem Auto in der Rush Hour festzustecken und dazu noch horrende Benzinkosten zu bezahlen.

Dennoch, auch die monatlichen ÖPNV-Kosten können, je nach Entfernung und Verkehrsverbund, unter Umständen ein kleines Loch in der persönlichen Haushaltskasse verursachen. Hier kann das Unternehmen sinnvolle Unterstützung bieten und sich gleichzeitig auch als engagierter und nachhaltig orientierter Arbeitgeber positionieren. Möglich macht es das Jobticket, mit dem Monats- und Jahreskarten oder Fahrscheine für Arbeitnehmer deutlich günstiger werden. Es kann für beide Seiten steuergünstig realisiert werden.

Als attraktive Zusatzleistung punktet das Firmenticket nicht nur bei den Mitarbeitern im Unternehmen. Auch Bewerber achten inzwischen sehr darauf, ob ihr künftiger Arbeitgeber ihren Arbeitsweg finanziell unterstützt. Das vereinfacht für sie unter Umständen auch die Wohnortwahl und damit die Entscheidung für einen Arbeitsplatz, wenn sie wissen, dass sie den ÖPNV günstiger nutzen können.

Jobticket

Jobticket für Mitarbeiter und 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket) im Vergleich

Das Jobticket und das 49-Euro-Ticket, auch Deutschlandticket genannt, werden von vielen Menschen zurzeit oft verwechselt bzw. oft gleichgesetzt – daher zunächst einmal die Grundlagen beider Modelle. Gemeinsamkeiten finden sich dann bei der Nutzung, denn ein Jobticket kann das 49-Euro-Ticket günstiger machen, sofern der Arbeitgeber dies mitträgt.

Das Jobticket ist ein Benefit-Angebot von Arbeitgebern für die pendelnden Mitarbeiter im Unternehmen. Diese erhalten das Jobticket als Bestandteil ihres Lohns. Es ermöglicht ihnen, öffentliche Verkehrsmittel zum vergünstigten Preis zu nutzen. Dafür hat ihr Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung über ein Monats- oder Jahresabonnement mit einem Verkehrsverbund oder -unternehmen in der Region oder mit der Deutschen Bahn getroffen. Entweder gibt er einen Zuschuss zur Monats- oder Jahreskarte oder stellt seinen Mitarbeitern Tickets direkt zur Verfügung.

Anders als beim 49-Euro-Ticket können mit dem Jobticket bei Bedarf auch Tickets für die erste Klasse in Zügen erworben werden. Auch Züge im Fernverkehr können damit zeitsparend genutzt werden, sofern die Vereinbarung entsprechend gestaltet wurde.

Das 49-Euro-Ticket bzw. Deutschlandticket ist dagegen ein Pauschalangebot von Verkehrsunternehmen und -verbünden an alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland: sozusagen eine gesamtgesellschaftliche Initiative, um die Klimaziele und die Verkehrswende zu unterstützen und gleichzeitig auf breiter Ebene angesichts steigender Kosten finanzielle Entlastung zu bieten.

Für pauschal 49 Euro im Monat können sie seit Mai 2023 deutschlandweit den öffentlichen Regional- und Nahverkehr nutzen, unabhängig vom Bundesland, vom Verkehrsverbund oder vom Tarifgebiet. Ausgenommen sind hier die Fahrten in der ersten Klasse und im Fernverkehr. Das 49-Euro-Ticket ist bundesweit gültig, personengebunden, nicht übertragbar und jederzeit monatlich kündbar. Das Ticket ist grundsätzlich digital (per App oder Chipkarte) erhältlich. Vorerst gibt es vereinzelt noch Übergangslösungen in Papierform mit einem aufgedruckten QR-Code für die Verkehrsunternehmen, die Apps und Chipkarten noch nicht einsetzen.

Wo finden sich die Überschneidungen? Arbeitgeber können auch das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket quasi als Option für ein Jobticket bereitstellen. Der Vorteil: Einerseits erweitert sich so das Nutzungsgebiet für die Pendler, andererseits wird auch das begehrte 49-Euro-Ticket deutlich günstiger – dank steuerlicher Optimierung.

Fahrtkostenzuschuss: Junge Frau am Eisenbahnzug
Jobticket

So lässt sich der Zuschuss zum Jobticket steuerfrei gestalten

Variante 1: komplett steuerfrei nach § 3, 15 EStG

Für die Steuerfreiheit wird das Jobticket als Zusatzleistung zum Lohn gewährt. Darunter fallen Zuschüsse auf Tickets oder eine Monats- bzw. Jahreskarte. Auch Privatfahrten mit dem Regionalverkehr am Wochenende fallen noch unter diese Variante. Die entsprechenden Arbeitgeberaufwendungen werden auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eingetragen und gegen die jeweilige Entfernungspauschale verrechnet, die für die Wegstrecke eines Arbeitnehmers anfällt.

Variante 2: Pauschalversteuerung mit 15 Prozent Lohnsteuer

Seit 2020 haben Arbeitgeber auch die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung. Wird das Jobticket oder der Zuschuss nicht zusätzlich zum Lohn gewährt, sondern im Rahmen einer Entgeltumwandlung, so kann der Arbeitgeber das Ticket bzw. den Zuschuss nach § 40, 2, 2, 1 EStG mit 15 Prozent pauschal versteuern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Ticket auf der Lohnsteuerbescheinigung eintragen. Dazu erfolgt ebenfalls eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.

Variante 3: Pauschalversteuerung mit 25 Prozent Lohnsteuer

Hierbei stellt der Arbeitgeber Ticket oder Zuschuss zur Verfügung, ohne die Aufwendungen auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. In diesem Fall werden nach § 40, 2, 2, 2 EStG pauschal 25 Prozent Lohnsteuer berechnet. Eine Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung entfällt ebenso wie die Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers. Nutzen Betriebe diese 25-Prozent-Regelung, müssen Arbeitnehmer für ihr 49-Euro-Ticket als Jobticket-Lösung nur noch 34,30 Euro monatlich zahlen – diese Differenz schlägt sich monatlich schon sehr positiv im Haushaltsbudget nieder.

Wenn Arbeitgeber außerdem noch einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des 49-Euro-Tickets leisten, können sie bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich noch fünf Prozent Übergangsabschlag beziehungsweise Rabatt auf den Ausgabepreis erhalten. Als Deutschlandticket wird das Jobticket nicht zur steuerlichen Freigrenze von 50 Euro im Monat für Sachbezüge angerechnet. Das ermöglicht Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern das 49-Euro-Ticket zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug anbieten zu können.

Für welches Modell Arbeitgeber sich beim Jobticket entscheiden, moderne Technologie und digitale Benefit-Plattformen machen es heute möglich, dass sie ihren Mitarbeitern gleich mehrere Varianten der Jobticket-Bezuschussung – bei Bedarf auch noch zusätzlich zu steuergünstigen Sachbezug-Lösungen – flexibel bereitzustellen, ohne dass sich der Aufwand für sie insgesamt verstärkt. Sämtliche Abwicklungsprozesse erfolgen automatisiert, bis hinein in die Lohnbuchhaltung und ins Clearing und Reporting. Mitarbeiter sichern sich ihre Zuschüsse/Erstattungen, indem sie ihre Ticketbelege einfach hochladen – alles weitere erfolgt ebenfalls automatisiert für sie.

Jobticket
Fahrtkostenzuschuss Arbeitgeber: Mann steht an einem Bahngleis

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7 Argumente, warum das Jobticket für Mitarbeiter immer gut ankommt

  • Ein Jobticket begeistert besonders diejenigen Mitarbeiter, die täglich mit dem ÖPNV zur Arbeitsstätte kommen. Damit können sie ihre privaten Fahrtkosten jeden Monat deutlich reduzieren – zugunsten von mehr Motivation und Loyalität und auch zugunsten von mehr persönlichem Freiraum bei der Wohnortwahl.
  • Immer mehr Menschen möchten heute aktiv zum Klima- und Umweltschutz beitragen. Für Arbeitnehmer ist das Jobticket ein besonders nachhaltiges Mobilitätsangebot. Das Angebot regt auch weitere Pendler in der Belegschaft dazu an, den Pkw stehen zu lassen und auf Bus und Bahn umzusteigen. So kann das gesamte Unternehmen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die unternehmerische Klimabilanz verbessern.
  • Bis zu 50 Euro monatlich können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zum Ausgleich ihrer Kosten im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) erhalten.
  • Als Benefit lässt sich das Jobticket steuer- und sozialabgabenfrei gestalten und zudem noch zum ebenfalls steuergünstig gestaltbaren Sachbezug einsetzen. Damit verdoppeln sich die Mehrwerteffekte noch für die Mitarbeiter.
  • Das Jobticket lässt sich sehr einfach digital bereitstellen und nutzen.
  • Auch mögliche Änderungen beim Arbeitsweg lassen sich jederzeit schnell und einfach anpassen, um je nach Modell Entfernungspauschalen entsprechend anzugleichen.
  • Dank Digitalisierung, modernster Technologie und All-in-One-Lösungen haben die Personalabteilungen und die Mitarbeiter im Unternehmen heute kaum noch Verwaltungsaufwand mit dem Jobticket.
Jobticket
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AutorIn:

Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.