Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM):
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Erfolg und Erholung von Mitarbeitern gehen beim betrieblichen Gesundheitsmanagement Hand in Hand

Die moderne Arbeitswelt fordert ihren Tribut: Der technologische Wandel, komplexe Arbeitsstrukturen, ein hohes Arbeitstempo, Personalabbau und hohe Arbeitsverdichtung fordern Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen heraus. Weitere Herausforderungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind oft Termindruck, Überstunden, lange Pendelzeiten zum Arbeitsplatz und andere individuell belastende Faktoren, die bewältigt werden müssen.

Dabei bleibt die psychische Gesundheit immer öfter auf der Strecke. Die Folgen: Überlastung, Erschöpfung, Schlafstörungen, Angst, Burnout oder auch Depressionen. Dazu kommen somatische Krankheiten, die aus der psychischen Belastung resultieren können.
Drei große Krankenkassen verzeichneten bei ihren Versicherten eine Zunahme von Arbeitsausfällen, die psychische Ursachen haben:

  • Die Ergebnisse des Psychoreports 2020 der DAK-Gesundheit zeigten, dass in deutschen Organisationen die Zahl der Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen weiterhin steigen. Von 2000 bis 2019 gab es bei den Fehltagen aufgrund von psychischen Erkrankungen insgesamt einen Anstieg um 137 Prozent.
  • Laut dem Gesundheitsreport der BARMER entfiel der größte Anteil der Fehlzeiten 2019 mit 21,8 Prozent auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Gleich darauf folgen psychische Störungen mit 19,9 Prozent, dann Krankheiten des Atmungssystems mit 13,2 Prozent sowie Verletzungen mit 12,0 Prozent. Zu beachten ist, dass psychische Störungen ausgesprochen zeitintensive Krankschreibungen verursachen. Wird eine Person mit einer entsprechenden Diagnose krankgeschrieben, dauerte diese im Durchschnitt 45 Tage.
  • Die Techniker Krankenkasse ermittelte, dass besonders oft junge Arbeitnehmer betroffen sind. Seit 2017 steigen Fehlzeiten aufgrund von Depressionen, Anpassungs- und Belastungsstörungen stetig an. Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Störungen stieg 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Prozent beziehungsweise um 9,4 Fehltage je 100 Versicherungsjahre.
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Mann und Frau meditieren vor Couch
Betriebliches Gesundheitsmanagement: Frau mit geschlossenen Augen
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Betriebliches Gesundheitsmanagement: Prävention als Ziel

Für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen ist die Gesundheit von Mitarbeitern ein wesentlicher Faktor. Da die Krankheitstage immer weiter steigen, spielt das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) eine immer wichtigere Rolle. Das Ziel der Förderung von betrieblichem Gesundheitsmanagement ist eine geringere Anzahl von Fehltagen. Einerseits wirkt sich Stress negativ auf die Arbeitsleistung und auf die Arbeitsqualität aus. Fallen dann Mitarbeiter kurz- oder längerfristig aus, bleibt ihre Arbeit liegen und muss auf das verbleibende Team umgeschichtet werden. Alternativ muss kostspielige, externe Unterstützung zum Beispiel in Form von Zeitarbeitskräften oder Freelancern eingekauft und eingearbeitet werden. Das verursacht zusätzliche Arbeit sowie Personalkosten. Hohe Fehlzeiten stellen also im gesamten Unternehmen eine Herausforderung dar.

Arbeitgeber sollten daher alles dafür tun, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter langfristig zu erhalten. Organisationen sollten Möglichkeiten bieten, sich belastenden Situationen auch einmal entziehen zu können. Den Mitarbeitern Zeit und einen Ort zu geben, sich zurückzuziehen ist maßgeblich. Indem sich Mitarbeiter Zeit nehmen, wird die Gesundheit gefördert. Das fängt an bei der Schaffung von ansprechenden Arbeits- und Pausenräumen und verbindlichen Ausgleichsregelungen für Pausen und Überstunden. Und es setzt sich fort in der klaren Abgrenzung von Arbeit und Privatleben sowie im Angebot von flexiblen Arbeitsmodellen oder Arbeitszeitkonten.

Mittels betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM) können Unternehmen eine Kultur der Prävention institutionalisieren. Diese hat das Ziel, die Arbeits- und Organisationsgestaltung gesundheitsförderlich zu verändern und Arbeitnehmer zu einem entsprechenden Verhalten anzuleiten. Durch den Einsatz von betrieblichem Gesundheitsmanagement in Organisationen sollen hohe Fehlzeiten von Mitarbeitern verhindert werden. Weitere Eckpfeiler sind freiwillige Arbeitgeberleistungen zur Begleitung und Unterstützung.

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Die Erholungsbeihilfe als Beitrag zur Work-Life-Balance

Was viele Unternehmen nicht wissen: Solche BGM-Leistungen sind meist mit wenig organisatorischem Aufwand möglich. Oft sogar steuer- und abgabengünstig, beispielsweise über Sachbezüge. Bis zu 50 Euro im Monat je Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber dafür einsetzen. Darunter fallen auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die für Erholung, Stressbewältigung, Entspannung, Ausgleichssport, Kurleistungen oder Wellness verwendet werden können. Mit diesem Angebot ist die Gesundheitsförderung um vieles einfacher. Bis zum Jahresende kann so zusätzlich zum Gehalt ein Extra-Guthaben bis 600 Euro zusammenkommen. Das ist weitaus attraktiver als Urlaubsgeld, von dem nach Abzug von Steuern viel zu wenig übrig bleibt!

Auch im Rahmen der Erholungsbeihilfe lassen sich solche BGM-Leistungen wirkungsvoll realisieren. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern gezielt Zuschüsse als Erholungsbeihilfe zukommen lassen, die diese ausschließlich für Urlaub und Erholung verwenden. Jeder Mitarbeiter kann so einmal im Jahr 156 Euro steuer- und abgabenfrei erhalten. Dazu kommen 104 EUR für den Partner und 52 EUR je Kind unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld. Ist der Urlaub für die gesamte Familie gesichert, trägt auch das zur nachhaltigen Entspannung von Arbeitnehmern bei!

Mitarbeiter, die sich so in ihrer Work-Life-Balance unterstützt wissen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern auch motivierter und engagierter bei der Arbeit. Ein überzeugendes und verlässliches Engagement ihres Vorgesetzten für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden strahlt auch auf die Arbeitgebermarke und die Unternehmenskultur insgesamt zurück. Mit positiven Effekten in der Außenwahrnehmung, im Recruiting und für die Mitarbeiterbindung!

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10 Fakten zur Erholungsbeihilfe

  • Die Erholungsbeihilfe basiert auf § 40, Absatz 2, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes.
  • Sie ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung.
  • Sie kann für eine zweckgebundene Verwendung ausbezahlt werden.
  • Sie ist nur für die Erholung bestimmt und kann nur dafür verwendet werden.
  • Sie ermöglicht Mitarbeitern einen steuergünstigen Zuschuss zum Erholungsurlaub.
  • Sie kann als Barzuschuss oder als Sachbezug ausgegeben werden.
  • Sie wird pauschal versteuert mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (zwischen 4 und 7 %).
  • Sie kann nur einmal jährlich pro Haushalt vergeben werden.
  • Sie erlaubt je Mitarbeiter 156 EUR Zuschuss. Für den Partner kommen weitere 104 EUR und für jedes Kind unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld jeweils 52 EUR hinzu.
  • Eine rechtskonforme Dokumentation dient als Grundlage für die Erholungsbeihilfe.

 

 


Unsere Empfehlung: Jede Firma kann sich vor Einsatz der Lösung zusätzlich absichern, indem eine sog. Anrufungsauskunft bei dem für die Firma zuständigen Finanzamt veranlasst wird. Im Rahmen dieser wird geprüft, inwieweit die BONAGO Lösung im speziellen Kontext des jeweiligen Unternehmens die Voraussetzungen des Sachbezugs erfüllt. Die von uns bereitgestellten Inhalte und Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung von BONAGO ausgeschlossen.

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Lösung Erholungsbeihilfe für die Praxis

Die ErholungsCARD setzt genau an dieser Stelle an und ermöglicht eine rechtskonforme Umsetzung der sogenannten Erholungsbeihilfe – steueroptimiert für Arbeitgeber (Ausgabenreduktion durch Pauschalversteuerung) und Arbeitnehmer (brutto = netto). Die personalisierbare und individualsierbare Gutscheinkarte funktioniert als Alternative zum Urlaubsgeld oder auch als zusätzlicher Benefit für den Mitarbeiter. 156 EUR und mehr sind hier pro Mitarbeiter jährlich möglich.

Die ErholungsCARD ist damit die ideale Lösung, um über die Gesundheitsvorsorge bzw. Gesundheitsprävention mehr Mitarbeiterbindung zu erreichen.

Das Multi-Flex-Ben-Portal von BONAGO: viel Flexibilität, noch mehr Optionen

Obstkorb und Freigetränke waren gestern. Heute legen Arbeitnehmer Wert auf Benefits, die einfach besser zu ihren jeweiligen Lebensumständen passen und ihre persönlichen Wünsche erfüllen. Sachbezüge wie das Auto-Abo bieten Ihnen ideale Möglichkeiten, den Einsatz und das Engagement von Mitarbeitern mit flexibel festlegbaren Maßnahmen individuell zu würdigen. Setzen Sie dazu die Benefits aus unserem Multi-Flex-Ben-Portal ein: wahlweise als regelmäßige Zusatzleistung, aktionsbasiert zur Incentivierung besonderer Leistungen und Lebensereignissen oder „einfach so“ als Motivationsspritze zwischendurch. Entdecken Sie auf unserem Portal auch Lösungen wie das Jobticket, E-Bike- und Fahrrad-Leasing oder Erholungsbeihilfen, mit denen Sie Ihr Benefit-Angebot jederzeit flexibel verändern und weiter ausbauen können.

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Anna Becker

Anna Becker ist Treiber der Innovation im HR Bereich von BONAGO – seit ihrem Einstieg ist sie dafür bekannt, die neuesten Entwicklungen im Personalbereich vorzustellen und zu etablieren. Mittlerweile gilt sie als Expertin für Mitarbeiterbindung, Mitarbeiterbelohnung und Social Recognition. Anna Beckers favorisierte Maßnahme zur Mitarbeiterbindung ist die MitarbeiterCARD, weshalb sie ihre neuen Erkenntnisse und Ideen zur Verbesserung stets an die Kollegen weitergibt. Ihr Wissen verbreitet sie nicht nur auf dem BONAGO-Blog, Events wie die Zukunft Personal und Business Netzwerke sind ihre zweite Heimat.