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zum Thema Entgeltoptimierung
Vorteile der Entgeltoptimierung
Arbeitgeber können einen Teil des Gehalts ihrer Mitarbeiter steuer- und abgabenoptimiert durch Entgeltoptimierung auszahlen. Das kann Lohn- und Lohnnebenkosten einsparen und gleichzeitig das Nettogehalt der Arbeitnehmer erhöhen. Im Rahmen des Einkommensteuergesetzes werden dazu Lohnbestandteile verwendet, die entweder komplett steuer- und sozialabgabenfrei sind oder sozialabgabenbefreit nur mit einer Pauschalsteuer nach § 37 EStG belegt werden.
Solche Sach- oder auch Gehaltsnebenleistungen müssen vom Arbeitgeber stets zusätzlich zum regulären Gehalt oder Lohn gewährt werden. Grundsätzlich wird als „Sachbezug“ jede Zuwendung bezeichnet, die nicht in Geldform erfolgt – dazu zählen auch geldwerte Vorteile oder Naturallöhne.
Vorteile für Arbeitgeber:
- Lohn- und Lohnnebenkosten werden spürbar reduziert
- Aufwertung der Arbeitgebermarke durch Anreize zur Mitarbeiterbindung und -motivation
Vorteile für Mitarbeiter:
- Angestellte erhalten mehr Netto vom Brutto ihres Gehalts und können sich bei privaten Konsumwünschen mehr leisten
- Angestellte freuen sich über ein anerkennendes und wertschätzendes Extra ihres Arbeitgebers als Lohnnebenleistung
Entgeltoptimierung: Die bekanntesten Maßnahmen
Zur Entgeltoptimierung werden gern alternative Bausteine in den Bruttolohn integriert, die beispielsweise auf ein höheres Nettoeinkommen oder auf günstigere Zusatzleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge abzielen. Im Vergleich zur klassischen Bruttolohnerhöhung (Gehaltserhöhung, Geldprämie oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld) lassen sich auf diese Weise Lohnkosten sowie Steuern und Abgaben vermeiden. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Hier einige der bekannteren Beispiele:
Entgeltoptimierung durch steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse und Sachbezüge:
- Gutscheine und Gutscheinkarten, die an Sachleistungen gebunden sind und nicht „monetär“ ausbezahlt werden
- Zuschüsse zum Kindergartenplatz
- Zuschüsse zu Krankenkassen-Zusatzleistungen
- Zuschüsse zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung
- Überlassung von Smartphones, Tablets und Laptops zur privaten Nutzung
Entgeltoptimierung über pauschal besteuerte Zuschüsse und Sachbezüge:
- Verbilligt bzw. unentgeltlich abgegebene Mahlzeiten, Barzuschüsse zu Mahlzeiten
- Fahrtkostenzuschüsse oder gar Kostenübernahme des Arbeitsweges
- Verbilligte bzw. unentgeltliche Übereignung eines Computers
- Zuschüsse für einen privaten Internetzugang
Zu den Bausteinen, die sowohl attraktiv im Angebot als auch für Personalabteilungen einfach zu verwalten sind, zählen besonders die Erholungsbeihilfe, Gutscheine oder auch Zuschüsse für Kindergarten, Essen, Fahrtkosten oder privates Internet.
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Welche Freigrenzen können berücksichtigt werden?
Damit möglichst viel Nettogehalt bei einem Mitarbeiter ankommt, gilt es für Arbeitgeber, die Vorgaben der Steuerbehörden bezüglich der Art des Sachbezugs und der Freigrenzen zu beachten. Das Einkommensteuergesetz und entsprechende Richtlinien regeln detailliert, was und wie viel Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Mitarbeiter weitergeben können.
Sachbezüge bleiben grundsätzlich steuerfrei, wenn deren Wert je Mitarbeiter eine bestimmte Freigrenze nicht überschreitet. Erhält der Mitarbeiter sie zusätzlich zum Gehalt bzw. Lohn, bleiben sie zudem auch sozialabgabenfrei. Von der Sozialversicherungspflicht befreite Sachbezüge fallen daher auch nicht ins Gewicht, wenn die 450-Euro-Grenze bei Minijobbern beachtet werden muss.
- Bis zu einer Freigrenze von 44 Euro im Monat (der steuerfreie Sachbezug wurde am 01.01.2022 auf 50 Euro pro Monat erhöht) können so für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinerlei Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen anfallen
- Diese Sachbezüge können auch kombiniert erfolgen. Dazu werden Maßnahmen je Mitarbeiter einfach aufaddiert. Existiert bereits ein Zuschuss zum Busticket im Wert von 15 Euro und soll im gleichen Monat noch ein Tankgutschein dazu kommen, sollten beide Maßnahmen zusammen die 44-Euro-Freigrenze (der steuerfreie Sachbezug wurde am 01.01.2022 auf 50 Euro pro Monat erhöht) nicht überschreiten, sonst wäre der Gesamtbetrag in diesem Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig
- Ergänzend ist zudem noch eine Freigrenze von 60 Euro im Jahr für einen konkreten Anlass möglich. Darunter fallen zum Beispiel Geschenke zum Geburtstag eines Mitarbeiters, zu einem Betriebsjubiläum, zur Hochzeit oder zur Geburt
- Engagierte Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auf diese Weise ein schönes Extra von bis zu 528 Euro (seit 01.01.2022: 600 EUR) bzw. 588 Euro übers Jahr zukommen lassen.
Was machen Gutscheine für eine Entgeltoptimierung attraktiv?
Eine für Personalverantwortliche besonders einfach zu verwaltende und flexibel gestaltbare Form des Sachbezugs bieten Gutscheine und Gutscheinkarten. Den darauf bezifferten monetären Gegenwert für die Sachleistungen verstehen die Steuerbehörden nicht als Barleistung bzw. als Barlohnbezug.
Damit sind auch Gutscheine und Gutscheinkarten steuer- und abgabenfrei. Der Guthaben-Wert kann deshalb ohne steuerliche Konsequenzen bei der Umwandlung in eine Ware oder Dienstleistung auch mit einem höheren Kaufpreis verrechnet werden.
Ein weiteres Plus bei Gutscheinkarten: Die Personalabteilungen können darauf ohne große Aufwände auch regelmäßige monatliche Beiträge aufladen. Der Mitarbeiter kann diese entweder sofort in Waren oder Leistungen umsetzen oder auch längere Zeit für besonders attraktive Benefits ansparen. Das macht den Belohnungseffekt für ihn nachhaltiger.
Lösung Entgeltoptimierung für die Praxis
Die MitarbeiterCARD bietet den Zugang zu einer Einlöseplattform des Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Neben mehr Leistung sind mit einem Mitarbeitergutschein auch positive Nebeneffekte wie ein Rückgang von Fehlzeiten und eine sinkende Wechselbereitschaft zu erreichen. Sie steigern so die Produktivität des Unternehmens und reduzieren gleichzeitig Recruitingkosten, da sich Mitarbeiter binden und ihr Image als Arbeitgeber gestärkt wird.
Der Gutschein für Mitarbeiter, in Form einer wiederaufladbaren Universalgutscheinkarte, ist das ideale Instrument, um Ihre Angestellten regelmäßig zu motivieren und an Ihr Unternehmen zu binden – und das bis zu einem Gutscheinwert von 44 EUR monatlich steuerfrei (der steuerfreie Sachbezug wurde am 01.01.2022 auf 50 Euro pro Monat erhöht). Ob Sie Ihre Mitarbeiter nun mit Shopping- oder Tankvergnügen belohnen, die BONAGO MitarbeiterCARD ist ein echtes Plus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Viele unserer Kunden erwähnen die MitarbeiterCARD gleich im Bewerbungsgespräch und differenzieren sich dadurch von anderen Unternehmen am Bewerbermarkt.
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Unsere Empfehlung: Jede Firma kann sich vor Einsatz der Lösung zusätzlich absichern, indem eine sog. Anrufungsauskunft bei dem für die Firma zuständigen Finanzamt veranlasst wird. Im Rahmen dieser wird geprüft, inwieweit die BONAGO Lösung im speziellen Kontext des jeweiligen Unternehmens die Voraussetzungen des Sachbezugs erfüllt. Die von uns bereitgestellten Inhalte und Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen diese auch nicht. In diesem Zusammenhang ist eine Haftung von BONAGO ausgeschlossen.
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Grundlagen der Entgeltoptimierung
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AutorIn:
Sebastian Dieser
Seit 2013 ist Sebastian Dieser Teil von BONAGO – als Spezialist für redaktionelle Arbeit im Bereich Marketing. Zu seinen Kerngebieten gehören die Neukundengewinnung, Kundenbindung und Consumer Promotions. Als Marketing-Enthusiast ist er im ständigen Austausch mit Branchenkollegen, meist auf Messen wie der dmexco oder auf Marketing-Foren, stets auf der Suche nach dem neuesten Trend. Seine Begeisterung über etwaige Marketingtools und Incentives kann er kaum zurückhalten, sodass er schon den ein oder andere Kollegen überredet hat, seinen Lieblingsincentive - den Fotoshootinggutschein – mit ihm einzulösen.